AGB
Nutzungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verein Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug, Herrenmattstrasse 7, CH-6330 Cham, vertreten durch Mario Kaufmann (nachfolgend: Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug) und den Lizenznehmern in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Nutzungsbedingungen des Lizenznehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.
c) Registrierung
Zur Nutzung des vollständigen Umfangs dieser Website ist es zunächst erforderlich einen Lizenznehmeraccount anzulegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug erforderlichen Daten abgefragt. Die Eingaben werden durch Klicken auf den Button Registrieren bestätigt. Der Lizenznehmer erhält hierauf eine Aktivierungsmail (Bestätigungsmail) mit einem Link zur Aktivierung des Accounts. Erst wenn der Lizenznehmer den Aktivierungslink bestätigt hat, ist die Registrierung abgeschlossen. Mit Abschluss der Registrierung erstellt der Lizenznehmer ein Profil von sich. Wenn er registriert ist, kann der Lizenznehmer die Software zur Programmierung von Wegpunkten nutzen.
d) Speicherung des Vertragstexts
Der Vertragstext wird von Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug gespeichert und dem Lizenznehmer nach Absendung seiner Registrierung nebst den vorliegenden Nutzungsbedingungen per E-Mail zugesandt. Der Lizenznehmer kann den Vertragstext jederzeit auf der Website von Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug in seinem Kundenaccount abrufen.
e) Änderung der Nutzungsbedingungen
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen aufgrund gesetzlicher Änderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder Marktveränderungen unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Nutzungsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist hingewiesen.
Bei einem fristgemässen Widerspruch des Lizenznehmers gegen die geänderten Nutzungsbedingungen ist Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug unter Wahrung der berechtigten Interessen des Lizenznehmers berechtigt, den mit dem Lizenznehmer bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Lizenznehmers werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Lizenznehmer kann hieraus keine Ansprüche gegen Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug geltend machen.
§ 2 Leistung
a) Allgemein
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug ermöglicht es seinen Lizenznehmern, die von Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug entwickelte Software in dem vertragsgemässen Umfang zu nutzen.
b) Laufzeit
Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt die Lizenz zeitlich unbeschränkt.
c) Technische Voraussetzungen
Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Software setzt entsprechend kompatible Geräte und Browser, sowie einen ausreichenden Internetzugang voraus. Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Software.
d) Upgrades
Ein Upgrade der Software ist möglich. Bei einem Upgrade können dem Lizenznehmer jedoch Daten verloren gehen. Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug übernimmt keine Haftung bei einem Datenverlust, der auf einer Aktualisierung der Version der Software beruht.
e) Leistungserbringung durch Dritte
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug stellt sicher, dass auch die Dritten die Regelungen dieser AGB und der Datenschutzbestimmungen einhalten.
§ 3 Nutzung
a) Allgemein
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die von Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug angebotenen Dienste nur im gesetzlich und nach diesen Nutzungsbedingungen zulässigen Umfang zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung führt zum Ausschluss des eingeräumten Nutzungsrechts. Insbesondere sind die Massstäbe der Fair Use Policy Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Nutzung.
b) Fair Use Policy
Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen, dass das Programm ohne das Einverständnis von Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug für kommerzielle Zwecke benutzt wird, behält Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug sich vor, die Leistungserbringung einzustellen oder einzuschränken, oder eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen.
c) Freistellung
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug von allen Ansprüchen Dritter einschliesslich angemessener bzw. gesetzlich festgelegter Kosten zur Rechtsverfolgung freizustellen, die auf einer nicht vertragsgemässen, missbräuchlichen und/oder rechtswidrigen Nutzung durch den Lizenznehmer beruhen. Der Lizenznehmer unterstützt Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug bei der Abwehr dieser Ansprüche, insbesondere durch das zur Verfügung stellen sämtlicher, zur Verteidigung erforderlicher Informationen. Der Lizenznehmer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug durch die erfolgreiche Durchsetzung solcher Ansprüche seitens Dritter entsteht.
§ 4 Lizenzbeschränkung / Urheberrecht
a) Urheberrechtlicher Schutz
Die im Rahmen des geschlossenen Vertrages zur Verfügung gestellte Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht fliessenden Rechte stehen allein Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den vollständigen Programmcode, den Aufbau sowie das Erscheinungsbild und das Design der Anwendungen der Software. Jede verändernde Vervielfältigung, Weitergabe, Änderung usw. ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
b) Beschränkung des Nutzungsrechts
Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Software zu anderen als den vereinbarungsgemässen Zwecken zu verwenden.
c) Updates und Upgrades
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug ist berechtigt, die Software im Rahmen von (notwendigen) Updates und Upgrades zu verändern. Diese Veränderungen unterliegen ebenfalls dem urheberrechtlichen Schutz.
d) Veröffentlichung von Informationen
Sollte der Lizenznehmer Informationen, die er mithilfe der Software erlangt hat, veröffentlichen, so ist ein Hinweis inklusive Verlinkung auf Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug an der Information anzubringen. Dies gilt insbesondere bei Screenshots, Datenbanken und Teilen aus Datenbanken und Wegestrecken.
e) Spende an Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug behält sich vor, die Nutzung der Software zu beschränken, solange keine Spende an Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug durch den Lizenznehmer erbracht wurde.
§ 5 Verantwortlichkeit des Lizenznehmers
a) Technische Verantwortlichkeit
Der Lizenznehmer hat die Pflicht die Upgrades der Software unverzüglich zu installieren um eine umfassende Funktionalität der Software zu gewährleisten. Sollten Schäden aufgrund veralteter Software auftreten, so haftet der Lizenznehmer für die daraus direkt und indirekt herbeigeführten Schäden.
b) Operativer Modus
Der Lizenznehmer hat die Pflicht die Kompatibilität von eingesetzten technischen Geräten (Drohnen, andere Flugkörper, Smartphones, Tablets, etc.) mit der Software vor der ersten gemeinsamen Nutzung zu überprüfen. Insbesondere gehört zu dieser Kompatibilitätsprüfung ausreichender Funktionstest inklusive übungsmässiger Nutzung wie im Normalfall.
Die Kompatibilität der technischen Geräte mit der Software schliesst die Überwachungspflicht der Nutzung durch den Lizenznehmer nicht aus. Er ist weiterhin verpflichtet jedes technische Gerät vollumfänglich und in angemessener Weise zu überwachen.
Der Lizenznehmer ist auch für Schäden verantwortlich, die daraus resultieren, dass keine genügende Überwachung und Kontrolle der technischen Komponenten stattgefunden hat. Insbesondere davon erfasst sind Signalschwächen in der Übermittlung zwischen den technischen Geräten, plötzlich auftauchende Hindernisse und Flugunsicherheiten durch witterungstechnische oder periphere Gegebenheiten.
§ 6 Gewährleistung
a) Allgemeines
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug übernimmt keine Gewährleistung für die fehlerfreie Funktion der Software und weisst darauf hin, dass der Stand der Technik es nicht erlaubt komplett fehlerfreie Software für alle Betriebssysteme, Anwendungen und Konfigurationen zur Verfügung zu stellen.
b) Gewährleistungsanspruch
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsweisen der Software in vom Lizenznehmer verwendeten unpassenden Betriebssystemen.
c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemässe Behandlung oder Verwendung der Software zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel leistet Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
d) Fehler melden
Der Lizenznehmer kann festgestellte Fehlfunktionen an Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug melden. Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass gemeldete Fehler behoben werden, bzw. behoben werden können.
§ 7 Datensicherungspflicht
Der Lizenznehmer ist selbst verpflichtet, seine Daten gegen eventuelle Beschädigung durch Downloads oder Softwareveränderungen zu sichern.
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Nutzer übermittelten Daten. Der Nutzer ist auch selbst dafür verantwortlich in regelmässigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Nutzer zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.
§ 8 Haftung
a) Haftungsausschluss
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer bei der Software der Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug Modifikationen durchgeführt hat, es sei denn, diese Modifikationen wurden mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug vorgenommen.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
c) Nutzungshinweise für die Software
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug verpflichtet den Nutzer der Software dazu, sein Fluggerät ständig im Auge zu behalten. Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug weist darauf hin, dass bei Multikoptern und anderen Fluggeräten Fehler auftreten können, die zu Sach- bzw. Personenschäden führen können. Dies kann nur durch eine ordnungsgemässe Aufsicht über das Fluggerät ausgeschlossen werden.
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug weist darauf hin, dass vor Betrieb eines Fluggeräts, insbesondere eines Multikopters, zur Nutzung der Software, durch den Nutzer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollte. Auch weist Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug darauf hin, dass für Fluggeräte wie Drohnen oder Multikopter auch landesrechtliche Besonderheiten und Restriktionen für Fluggeräte bestehen können.
d) Nutzung in Verbindung mit anderen Programmen
Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug haftet nicht für Schäden die dadurch entstehen, dass die Freeware in Verbindung mit anderen Programmen genutzt wird, auch wenn Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug auf diese Programme hinweist oder sie anbietet.
§ 9 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug in Cham vereinbart, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Lizenznehmer keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Lizenznehmers entgegenstehen, gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Datenschutzbestimmungen
Präambel
Der Schutz der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen und sonstiger sensibler Daten ist ein wichtiges Anliegen vom Verein Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug. Diese Datenschutzbestimmungen stellen die Einhaltung des Datenschutzes sicher.
§ 1 Personenbezogene Daten
a) Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Angaben, die die Identität des Kunden offenlegen oder offenlegen können. Der Verein Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug hält sich an den Grundsatz der Datenvermeidung. Es wird soweit wie möglich auf die Erhebung von personenbezogenen Daten verzichtet.
b) Umgang
Personenbezogene Daten dienen ausschliesslich der Vertragsbegründung, inhaltlichen Ausgestaltung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Sie werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang, insbesondere zur Führung des Kunden-Accounts, oder sofern der Verein Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird oder, wenn nötig, um eine missbräuchliche Verwendung entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in rechtmässiger Weise zu unterbinden.
c) Widerspruch
Der Kunde kann der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Ausgenommen hiervon sind solche Daten, die zu Zwecken der Vertragsabwicklung bereitgehalten werden müssen.
d) Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage informiert der Verein Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug den Kunden über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
e) Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Der Kunde hat jederzeit das Recht, unrichtige personenbezogene Daten auf Antrag berichtigen, löschen oder sperren zu lassen. Die Ausübung des Rechts ist kostenlos und kann vereinfacht über das Kontaktformular beantragt werden. Dies erfolgt grundsätzlich kostenlos.
§ 2 Nutzungs- und Registrierungsdaten
Zur Ausgestaltung der Internetseite werden Nutzungs- und Registrierungsdaten im notwendigen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt. Kundendaten und IP-Adresse werden mit Datum und Uhrzeit im Logfile registriert und zum Zwecke der Statistikauswertung dieser Webseite benutzt und gespeichert. Eine Zusammenführung von Nutzungs- und Registrierungsdaten mit personenbezogenen Daten findet nicht statt.
§ 3 Datensicherheit
a) Datensicherheit
Sämtliche Daten auf www.uaveditor.com werden durch technische und organisatorische Massnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung gesichert. Der Verein Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug übernimmt jedoch keine Haftung für die Zerstörung und Beschädigung von Daten.
b) Sessions und Cookies
Zur Bedienung des Internetauftritts kann der Verein Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug Cookies oder serverseitige Sessions einsetzen, in denen Daten gespeichert werden können. Cookies dienen dabei z.B. auch der persönlichen Begrüssung mit dem Mitgliedsnamen. Cookies sind Dateien, die von einer Website auf der Festplatte des Kunden abgelegt werden, um diesen Computer beim nächsten Webseitenbesuch automatisch wieder zu erkennen und damit die Nutzung der Webseite an den Kunde anpassen zu können. Cookies können aber auch durch die Einstellung des Browsers abgelehnt werden, indem das Speichern der Cookies deaktiviert oder der Browser so eingestellt wird, dass er bei Sendung von Cookies darüber informiert. Der Verein Rehkitzrettung Zentralschweiz/Zug stellt sicher, dass keine personenbezogenen Daten aus Sessions oder durch Cookies übernommen werden.
§ 4 Kontaktaufnahme
Zur Kontaktaufnahme bezüglich des Datenschutzes kann sich der Kunde an den im Impressum angegeben Ansprechpartner wenden oder das Kontaktformular nutzen.
§ 5 Dienste von Drittanbietern
Google Analytics
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