images/slider/Slider_1.jpg
Slider_2.jpg
Slider_3.jpg
previous arrow
next arrow

Drohnenversicherung

Eine einfache & transparente Versicherungslösung die dich wirklich schützt

Als Pilot einer Drohne mit einem Gewicht von über 500g (Neue Drohnenregulierung ab 250g) bist du gesetzlich dazu verpflichtet, im Besitz eine Drohnen-Haftpflichtversicherung von mindestens CHF 1 Mio. zu sein. In der Regel decken Haftpflichtversicherungen Unfälle mit Drohnen nicht oder nicht ausreichend ab. Deshalb ist eine spezielle Drohnenversicherung äusserst empfehlenswert.

Hier kannst du Online - schnell und einfach - eine transparente Drohnenversicherung abschliessen, die dich zuverlässig schützt und auf deine Bedürfnisse zugschnitten ist.

Hast du Fragen oder ist etwas unklar? Du erreichst uns via E-Mail, Chat (unten rechts), Telefon oder registrierte User schnell und einfach über den Helpdesk. Gerne helfen wird dir weiter.

Image

Individueller Schutz

Auswahl Haftpflicht oder Haftpflicht + Kasko und Wahl des Deckungsumfangs.

Zuverlässiger Schutz

Eine transparente Versicherungslösung die wirklich schützt und nicht mit unklaren Bedingungen verknüpft ist (Bsp. Bewilligungspflichtige Flüge).

Einfacher Vertragsabschluss

Schneller & einfacher Onlineabschluss mit sofortiger weltweiter Deckung.

Umfangreiche Kasko

"Fly Away" (ohne Auffinden der Drohne) und befestigte Kamera sind versichert.

Unterschied Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Es stehen zwei verschiedene Arten von Drohnenversicherungen zur Verfügung. Hier erklären wir den Unterschied:

Haftpflicht:

Die Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter wegen Personen- oder Sachschäden bis CHF 5 Mio., die durch deine Drohne verursacht wurden. Diese Versicherung ist für Drohnen ab 500g (Neue Drohnenregulierung ab 250g) obligatorisch.

Kasko (Zusatz):

Als Ergänzung zur Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt dich die Kasko (zum Neuwert) vor unvorhergesehener und plötzlicher Beschädigung durch äussere Einwirkung (Absturz), Diebstahl und weitere Ereignissen. Diese Zusatzversicherung ist freiwillig.

Kosten

Die Kosten für die Haftpflichtversicherung ist unabhängig von der Versicherungssumme gleich. Für den Kaskozusatz werden verschiedene Stufen angeboten, die Kosten sind Abhängig der Versicherungssumme. Die Kaskozusatzversicherug kann nur in Verbindung mit der Haftpflichtversicherung gelöst werden.

Haftpflicht:
  • Kosten Haftpflicht: CHF 55.-

Kasko (Zusatz):
  • Stufe 1: + CHF 95.- (Versicherungssumme CHF 1'500.-) 

  • Stufe 2: + CHF 135.- (Versicherungssumme CHF 3'000.-)

  • Stufe 3: + CHF 175.- (Versicherungssumme CHF 5'000.-)

  • Stufe 4: + CHF 235.- (Versicherungssumme CHF 7'500.-)

  • Stufe 5: + CHF 275.- (Versicherungssumme CHF 10'000.-)

Detailangaben Versicherungen

Haftpflichtversicherung

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der namentlich bezeichneten Personen infolge von Personen und Sachschäden (Versicherungsnachweis obligatorisch) als Halter und Benützer von nicht bewilligungspflichtigen Drohnen bis maximal 30 kg.

Versicherte Person

Die auf dem Nachweis aufgeführte Person.

Bedingungen / Deckungen

Die Versicherungssumme beträgt im Maximum CHF 5 Mio. pro versichertes Schadenereignis. Im Schadenfall sind CHF 200.- pro Ereignis durch die versicherte Person zu tragen.

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schäden auf der ganzen Welt, die innerhalb der Vertragsdauer verursacht werden. Falls der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt (ausgenommen das Fürstentum Liechtenstein), erlischt die Versicherung mit dem Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres.

Schaden

Schadenfälle sind sofort an die Helvetia auf Tel. Nr. +41 (0) 58 280 3000 zu richten.

Dauer

Die Deckung läuft ab dem Datum des Vertragsabschlusses bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Die Versicherung kann jährlich bei UAV Editor c/o Agreon GmbH erneuert werden. Während eines Versicherungsjahres ist eine Vertragsauflösung nicht möglich.

Ausschlüsse

  • für Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Missbrauch von Alkohol oder Medikamenten oder dem Konsum von Drogen stehen;
  • für Schäden durch Fluggeräte, welche der Bewilligungspflicht des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) unterstehen;
  • für Schäden infolge von Flugbetrieb bei Regen und Schneefall, sofern die Drohne durch den Hersteller nicht mindestens IP55 zertifiziert ist;
  • für Schäden bei bewussten und unbewussten Verstössen gegen gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien im In- und Ausland.

Kaskoversicherung

Was ist versichert?

Versichert sind Drohnen (inkl. montierter Kamera), welche sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, zum Neuwert gegen:

  • Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl auswärts und zu Hause);
  • Feuer;
  • Elementarereignisse: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mind. 75 Km/h), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch;
  • unvorhergesehene und plötzliche Beschädigung durch äussere Einwirkung;
  • Plötzlichen und unvorhergesehenen Verlust bei der Beförderung durch ein Transportunternehmen und Verlust durch Unfall des Transportmittels.

Versicherte Person

Die auf Versicherungsbestätigung auf geführte Person.

Bedingungen / Deckungen

Die im Vertrag gewählte Versicherungssumme gilt pro versichertes Schadenereignis und pro Jahr. Im Schadenfall sind CHF 200.-, bei Elementarereignissen CHF 500.-, pro Ereignis durch die versicherte Person zu tragen.

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schäden auf der ganzen Welt, die innerhalb der Vertragsdauer verursacht werden.

Schaden

Schadenfälle sind sofort an die Helvetia auf Tel. Nr. +41 (0) 58 280 3000 zu richten.

Dauer

Die Deckung läuft ab dem Datum des Vertragsabschlusses bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Die Versicherung kann jährlich bei UAV Editor c/o Agreon GmbH erneuert werden. Während eines Versicherungsjahres ist eine Vertragsauflösung nicht möglich.

Ausschlüsse

  • Liegenlassen, Verlieren oder Verlegen;
  • Schäden infolge Abnützung und allmählicher Einwirkung;
  • Schäden, die auf behördliche Verfügung oder Streik zurückzuführen ist;
  • Schäden infolge von kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzung, Revolution, Rebellion, Aufstand, Terroranschlägen, inneren Unruhen, Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur;
  • Schäden, die durch Kernenergie verursacht werden;
  • Die mit dem Schadenereignis verbundenen Umtriebe und Kosten.

Die Drohnenversicherung wird in Zusammenarbeit mit der Helvetia Versicherungen angeboten.