Hallo Mario,
in euere Mail unter dem Punktwichtiger Hinweis steht, dass Felder aus früheren Jahren nicht zählen.
Ab welchen Jahr beginnt denn bei euch frühere Jahre, könnt ihr dass konkret festlegen?
Ich habe in den JAhren 2021-2023 ca. 310 Felder angelegt, fallen die unter die neue Bemessensgrundlage und müssen mit vergütet werden, oder erst die Flächen ab 2024?
ich freue mich auf eure Antwort.
VG Jörg